Wissensarchiv
Bericht über die Jahreshauptversammlung des ÖJV-BW
Im Download zum Nachlesen
Jagdverpachtungen 2024 im Staatswald durch ForstBW
Zum 1. April 2024 werden durch ForstBW über 70 Jagdbezirke im Staatswald verpachtet. Insgesamt werden rund 10.000 Hektar angeboten. Der durchschnittliche Jagdbezirk ist etwa 130 Hektar groß. Der Waldanteil liegt bei ca. 86 %, der Feldanteil bei ca. 13 %. Interessierte Jägerinnen und Jäger können sich ab ab Mitte Dezember bewerben.
Die Bewerbungsfrist endet am Mittwoch, 31. Januar 2024.
Anschließend werden unter den berechtigten Bewerberinnen und Bewerber die Flächen verlost. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden direkt per Email über den Ausgang der Verlosung informiert.
Bewerbungsinformationen und Unterlagen unter:
www.forstbw.de/produkte-angebote/jagen-fischen/jagdverpachtung/
Rotwildtagung 2022 - Ergebnis
Am 19.07.2022 haben der Landeswaldverband Baden-Württemberg e.V. (LWV) und ForstBW die Rotwildtagung Baden-Württemberg 2022 durchgeführt. Zur Veranstaltung kamen 80 Vertreterinnen und Vertreter der Fachöffentlichkeit zusammen, um über eine waldverträgliche Weiterentwicklung des Rotwildmanagements in Baden-Württemberg zu sprechen. Die Ergebnisse der Tagung wurden in einem Tagungsband zusammengefasst, welcher unter folgendem Link zum Download bereitgestellt wurde:
Neues Jagdkonzept im westlichen Schwarzwald - Verstärkung gesucht!
Der Forstbezirk Westlicher Schwarzwald hat zum 01.04.2022 die Jagdausübung in den zentralen Bereichen des Rotwildgebietes Nordschwarzwald auf Intervalljagd in Form von Sammelansitzen umgestellt. Während der Jagdzeit auf Rotwild wird an jedem Wochenende in wechselnden Jagdbögen gejagt. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zu Beginn des neuen Jagdjahres weitere engagierte MitjägerInnen. Nähere Informationen finden Sie unter www.forstbw.de/produkte-angebote/jagen-fischen/jagdgelegenheiten und im Anhang
Anerkennung des Ausbildungslehrgangs "Stadtjägerinnen und Stadtjäger"
Aktuelle Schreiben des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Der Ökologische Jagdverein Baden-Württemberg trauert um Walter Trefz
Als ÖJV-Gründungsmitglied, durchweg authentischer Naturschützer, Förster und Jäger, war Schwarzwald-Original Walter Trefz nicht nur vielen bekannt, sondern auch ans Herz gewachsen – nun kam er bei einem Autounfall ums Leben.
Neuerungen JWMG
am 24.06.20 wurden umfangreiche Änderungen im JWMG in der zweiten Lesung im Landtag beschlossen. Bereits am 29.06.20 wurden diese im Gesetzblatt verkündet und sind somit seit dem 30.06.20 in Kraft. Es gab viele Verbesserungen, einige neue Elemente und leider auch ein paar Verschlechterungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen im Download zusammengefasst und kommentiert.
Merkblatt des BKA vom 02.06.2020 insbesondere zu Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen
Das Bundeskriminalamt hat jetzt ein allgemeines Informationsmerkblatt herausgegeben (keine verbindliche Einstufung nach § 2 Abs. 5 Satz 4 WaffG), in dem es eine rechtliche Einschätzung über die Verwendung von Nachtsichttechnik auf der Jagd abgibt. Dabei ist zu beachten, dass es sich hier um die juristische Einschätzung des BKA handelt, und dass z.B. der Freistaat Bayern bisher eine andere Auffassung vertreten hat. Endgültig rechtssicher werden Gesetze nur von den Gerichten ausgelegt.
Das gesamte Merkblatt zum Download gibt es hier auf der Seite des BKA.
Stellungnahme des MLR zur Verwendung von Nachtzieltechnik
Aufgrund der letzten Änderung des Waffengesetzes ist die Verwendung von Dual-Use Nachtsichtgeräten für Jäger möglich geworden (s.u., Bericht „Änderung des Waffengesetzes“).
Das MLR hat nun Stellung zur Rechtslage in Baden-Württemberg bezogen. Danach ist die Verwendung von sogenannten Dual-Use Geräten ab jetzt und ausschließlich auf Schwarzwild zulässig (siehe Schreiben Nachtzieltechnik). Bezüglich der in vielen Restlichtverstärkergeräten verbauten (und völlig unbrauchbaren) LED-Lämpchen besteht weiterhin eine gewisse Unsicherheit.
Das MLR verweist auch auf die Liste der Freistellungsbescheide des BKA:
(https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/Feststellungsbescheide/Schusswaffenzubehoer/schusswaffenzubehoer_node.html). Ob diese Geräte allerdings alle zulässig sind, ist unklar. Weiterhin verboten ist es in jedem Fall, künstliche Lichtquellen an der Waffe anzubringen. In Baden-Württemberg ist bei der Schwarzwildbejagung allerdings ihre Verwendung getrennt von der Waffe zulässig.
Änderung des neuen Waffengesetzes gilt seit dem 20.02.2020
Die wichtigsten Aspekte für Jäger gibt es hier:
Jagdschule auf dem Land – Angebot und Projektbericht: ÖJV-BW bildet Schießlehrer aus
ÖJV-BW hat im Rahmen eines Pilotprojekts in zwei Kursen 23 Schießübungsleiter ausgebildet. Die
Ausbildung dauerte einschließlich eines übungsweisen Probandentrainings mehrere Jahre. Als Ergebnis liegt jetzt auch ein Ausbildungsplan (Curriculum) vor.
"Call a Coach" - Schießausbildung und -Trainingsangebote des ÖJV-BW
Für Mitglieder und Nichtmitglieder.
Schwarzwildjagd - Positionierung des ÖJV-BW angesichts der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest zu Beginn der Drückjagdsaison
Die seit der Nachkriegszeit herangehegten Schwarzwildbestände haben sich verselbstständig. Neben den wirtschaftlichen Schäden in der Feldflur droht nun mit der ASP eine Katastrophe, deren Ausmaß sich anhand der Entwicklung in Osteuropa bereits erahnen lässt. Dringend notwendig ist daher ein schnelles Gegensteuern.
Regiejagd – Nutzung des Jagdrechts durch angestellte oder beauftragte Jäger – Eine moderne Lösung!
Vor und Nachteile der Regiejagd. Eine moderne Lösung. Mehr und mehr Beispiele in Baden-Württemberg. Eine interessante Alternative zur Verpachtung.
Es ist wenig bekannt, dass Kommunale Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften ihr Jagdrecht auch selbst ausüben können. Damit behalten sie den vollen Einfluss auf das Management von Schwarzwild und die Lösung vieler Konflikte. Über Betriebe, Hintergründe und Möglichkeiten berichtet diese lesenswerte Darstellung des ÖJV-BW: