Hunde-Unfallversicherung
Mitglieder-Jagdhunde-Unfallversicherung der GVO
Seit dem 1. September 2024 sind die jagdlich eingesetzten Hunde unserer Mitglieder auf Treib- und Gesellschaftsjagden über die GVO Jagdhunde-Unfallversicherung abgesichert.
Hier nun die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Wer ist versichert?
Alle gesunden jagdlich eingesetzten Hunde aller Mitglieder des ÖJV BW (nur natürliche Personen mit Wohnsitz in Europa) unabhängig von Rasse, alter oder jagdlichen Eignungsprüfungen. Der Versicherungsschutz gilt auf Jagden deutschlandweit.
Welche Situationen sind versichert?
Versichert sind Unfälle durch den Einsatz als Stöberhund oder Nachsuchenhund auf Treib- und Gesellschaftsjagden ab 3 Personen (inkl. An- und Abreise, zeitlich unbegrenzt). Kommerzielle Hundemeuten sind nicht versichert.
Leistungsumfang?
Im Todesfall (Tod oder Nottötung): 1.500 €
Tierarztkosten:
bis 3.000 € mit einer Selbstbeteiligung von 100 €
Diebstahl oder Raub: Siehe Todesfall.
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip.
Wie läuft die Schadensanzeige ab?
Im Schadensfall ist einfach das Formular "GVO_Schadenanzeige_Jagdhunde-Unfallversicherung_Stand_09-2024" auszufüllen und per Mail/Fax/Post direkt an die GVO zu schicken. Dieses finden Sie im Anhang unter diesem Beitrag zum Download.
Telefonische Nachfragen werden von der GVO unter 04403 6022 380
beantwortet.
Alle wichtigen Details zum Leistungsumfang und den Bedingungen können hier nachgelesen werden.
Das Formular zur Schadensanzeige bei der GVO gibt es hier zum Download: